Wer mit Sommerreifen im Winter einen Verkehrsunfall verursacht, der bleibt unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Versicherung kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kürzen, wenn der Unfall mit adäquater Bereifung (Winter- oder Ganzjahresreifen) nicht passiert wäre. Diese Beweislast liegt ganz auf Seiten der jeweiligen Kaskoversicherung.